
Unsere Preise sind Bruttokosten inkl. Fahrkosten – das heißt: Sie sehen den vollen Betrag.
In der Praxis fällt Ihr eigener Anteil jedoch deutlich geringer aus. Warum?
Weil Sie zahlreiche Leistungen der Pflegeversicherung und steuerliche Vorteile nutzen können.
Bruttokosten
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Monatliche Grundkosten ab ca. 2.800 €
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Je nach Betreuungsumfang (z. B. Nachtarbeit, zusätzliche Qualifikationen, gewünschte Sprachkenntnisse) bis zu 3.200 € – in besonderen Situationen auch etwas darüber hinaus.
Ihr Eigenanteil
Der tatsächliche Eigenanteil hängt ab von:
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der Anzahl der Personen im Haushalt
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dem Pflegegrad
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den individuellen Zuschüssen und Entlastungen, die Sie nutzen können
Mögliche Abzüge von den Bruttokosten
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Pflegegeld je nach Pflegegrad (347 € – 990 € monatlich)
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Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (125 € monatlich, ab Pflegegrad 1) – in manchen Regionen möglich
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Umwandlung von bis zu 40 % der Pflegesachleistungen – in bestimmten Regionen möglich
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Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: ab 01.07.2025 kombinierbar im neuen Entlastungsbudget (bis zu 3.539 € pro Jahr)
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Steuerliche Vorteile: bis zu 4.000 € jährlich (ca. 333,33 € monatlich)
👉 So reduziert sich der Eigenanteil oft erheblich. In vielen Fällen liegt er – abhängig vom Pflegegrad – zwischen ca. 1.250 € und 2.200 € pro Monat.
Warum unsere Lösung preiswert ist
Ein Platz im Pflegeheim kostet Familien in Deutschland im Schnitt 2.600 € bis 3.500 € Eigenanteil pro Monat, je nach Bundesland und Ausstattung.
Eine examinierte deutsche Pflegefachkraft verdient bereits 3.200–4.000 € brutto im Monat.
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Dazu kommen Sozialabgaben, Urlaubsansprüche, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Zuschläge für Nacht- und Feiertagsdienste.
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Rechnet man dies auf eine „echte 24-Stunden-Betreuung“ (die eigentlich mehrere Schichten erfordert) hoch, entstehen Gesamtkosten von 7.000–8.000 € pro Monat – für die meisten Familien unbezahlbar.
Im Vergleich dazu bietet Sylwias eine individuelle, herzliche Betreuung im eigenen Zuhause – legal, bezahlbar und mit klarer Kostenstruktur.
So bleibt die Betreuung Ihrer Angehörigen nicht nur qualitativ hochwertig, sondern auch finanziell machbar.

Erläuterungen zur Beispielrechnung:
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Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.
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Da kein ambulanter Pflegedienst vor Ort für Pflegeleistungen in Anspruch genommen wird, steht das volle Sachleistungsbudget des Pflegedienstes noch zur Verfügung.
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Durch die landesrechtliche Anerkennung von Sylwias als Anbieter von Alltagsunterstützungsleistungen nach § 45a SGB XI können bis zu 40 % des Sachleistungsbudgets für unsere Leistungen angerechnet werden (sogenannte Sachleistungsumwandlung gem. § 45a Abs. 4 SGB XI).
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Das verbleibende Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 monatlich an die versicherte Person zur freien Verfügung ausgezahlt.
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Die Verhinderungspflege setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 1.612 € sowie bis zu 806 € aus der Kurzzeitpflege. Voraussetzung hierfür sind die Bedingungen nach § 39 SGB XI.
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Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums zur Verhinderungspflege.
Bitte beachten Sie: Nicht alle Leistungen sind in jedem Bundesland verfügbar. Wir beraten Sie gerne individuell zu den in Ihrer Region bestehenden Möglichkeiten.
Unser kundenorientierter Service – persönlich, flexibel und fair
Bei Sylwias stehen Sie und Ihre Angehörigen im Mittelpunkt. Wir wissen, dass jede Situation anders ist – deshalb nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen, Wünsche und Sorgen.
Wir begleiten Sie nicht nur mit einer passenden Betreuungskraft, sondern unterstützen Sie auch bei der finanziellen Planung und Antragstellung. Transparent, individuell und kostenfrei.
🌿 Flexibel – so wie Ihr Leben es braucht
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Kurzfristige Unterstützung nach einem Krankenhausaufenthalt
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Urlaubsvertretung zur Entlastung von pflegenden Angehörigen
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Langfristige Lösungen für mehr Sicherheit im Alltag
Mit unseren flexiblen Verträgen haben Sie jederzeit die Wahl: kurze Kündigungsfristen, klare Absprachen
– und die Möglichkeit, unsere Betreuung zunächst einfach auszuprobieren.
🤝 Nähe, wo Sie leben
In vielen Regionen und Bundesländern sind wir zusätzlich mit stundenweiser Alltagsbegleitung für Sie da. So können Sie selbst entscheiden, welche Unterstützung zu Ihrer Situation passt – stundenweise oder rund um die Uhr.
🏡 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Wir von Sylwias Vermittlungen wissen, wie wichtig ein angepasstes und barrierefreies Zuhause für die Pflege und Betreuung ist. Ein sicheres Umfeld gibt pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch Lebensqualität.
Darum unterstützen wir Sie auch bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Gemeinsam besprechen wir mögliche Anpassungen, beraten Sie zur Antragstellung und empfehlen bei Bedarf erfahrene Handwerksbetriebe und Fachfirmen.
Typische Maßnahmen können sein:
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Türverbreiterungen und feste Rampen
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Treppenlifte und barrierefreie Zugänge
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Pflegegerechter Umbau von Badezimmern
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Speziell angepasstes Mobiliar oder technische Hilfsmittel
💶 Gut zu wissen: Die Pflegekasse kann auf Antrag bis zu 4.000 € Zuschuss pro Maßnahme gewähren. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, kann der Zuschuss sogar bis zu 4 × 4.000 € betragen.
Was wir Ihnen versichern
Bei Sylwias stehen Sie und Ihre Angehörigen im Mittelpunkt.
Wir hören zu, beraten persönlich und finden gemeinsam die passende Betreuung – flexibel, professionell und mit Herz.
Ihr Wohlbefinden ist unser Antrieb.
Mit Sylwias sind Sie in guten Händen – heute und in Zukunft.


